Verweigerung des Entgelts
12. Februar 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (15.020 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Filmfan F ist bei Bäcker B angestellt. Da F die ganze Nacht die Oscars geschaut hat, hat er keine Lust morgens um 5 Uhr zur Arbeit zu erscheinen und beschließt zuhause zu bleiben. Später fragt er sich, welche Folgen dies nun hat.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verweigerung des Entgelts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F hat seine Arbeitspflicht verletzt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Muss F die versäumte Arbeitszeit nachholen?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Kann F für die versäumte Zeit trotzdem Lohn verlangen?
Nein!
4. Weitere Konsequenzen muss F nicht fürchten.
Nein, das ist nicht der Fall!
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