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§ 1137 BGB

3. Mai 2026

10 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

V ist Inhaber einer Buchhypothek am Grundstück des E, die einen Kaufpreiszahlungsanspruch des V gegen K sichert. V tritt die Forderung an H ab. Dies wird im Grundbuch eingetragen. H will bei Fälligkeit in das Grundstück vollstrecken. K steht gegen die Forderung ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB) zu, was der H auch weiß.

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