Gutgl. Erwerb
26. August 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

V ist Inhaber einer Buchhypothek am Grundstück des E, die einen Anspruch des V gegen K sichert. V tritt die Forderung an H ab. H will bei Fälligkeit in das Grundstück vollstrecken. K steht gegen die Forderung ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB) zu. H weiß hiervon nichts.
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