Öffentliches Recht
VwGO
Zulässigkeit der Feststellungsklage
Ausnahmen von Subsidiarität (§ 43 Abs. 2 S. 2 VwGO)
Ausnahmen von Subsidiarität (§ 43 Abs. 2 S. 2 VwGO)
19. August 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A besitzt illegal Waffen. Polizeibehörde P fordert A auf, diese bei der Behörde abzugeben. Nachdem der Verwaltungsakt bestandskräftig geworden ist, brennt As Haus ab. Die Waffen werden vollständig vernichtet. A will gerichtlich gegen den Verwaltungsakt vorgehen.
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