Öffentliches Recht
VwGO
Feststellungsklage
Subsidiarität ggü Anfechtungsklage: Ausnahme: Feststellungsklage rechtsschutzintensiver
Subsidiarität ggü Anfechtungsklage: Ausnahme: Feststellungsklage rechtsschutzintensiver
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastundentin Lawra (L) bekommt einen Bescheid, der sie dazu auffordert, die fälligen Semstergebühren zu bezahlten. L ist der Meinung, kein Mitglied der verfassten Studierendenschaft zu sein und deswegen keine Gebühren zahlen zu müssen. Sie will dies gerichtlich feststellen lassen.
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Einordnung des Falls
Subsidiarität ggü Anfechtungsklage: Ausnahme: Feststellungsklage rechtsschutzintensiver
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Frage, ob L Mitglied der verfassten Studentschaft ist, handelt es sich um die Frage nach dem Bestehen eines Rechtsverhältnisses. Als statthafte Klageart kommt daher die Feststellungsklage in Betracht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Feststellungsklage ist immer vorrangig gegenüber der anderen verwaltungsrechtlichen Klagen statthaft.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Subsidiaritätsgrundsatz greift ausnahmsweise nicht, wenn die Feststellungsklage im konkreten Fall rechtsschutzintensiver ist.
Ja, in der Tat!
4. Der Subsidiaritätsgrundsatz greift in Ls Fall nicht. Statthaft ist die Feststellungsklage.
Ja!
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