Keine Subsidiarität (Fall 1)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat unrechtmäßig eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG erhalten. Behörde B erlässt einen rechtmäßigen Rückforderungsbescheid gegenüber A. Nachdem A bereits gezahlt hat, droht B mit der Vollstreckung des Geldes. A will feststellen lassen, das B das Geld nicht mehr fordern kann.
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Einordnung des Falls
Keine Subsidiarität (Fall 1)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A begehrt die Feststellung, dass B keinen Anspruch (mehr) auf das Geld hat. Statthaft könnte die Feststellungsklage sein.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bevor die Statthaftigkeit der Feststellungsklage angenommen wird, muss der Subsidiaritätsgrundsatz beachtet werden.
Genau, so ist das!
3. Hier liegt ein Verwaltungsakt vor. Damit ist die Anfechtungsklage in jedem Fall vorrangig statthaft.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Statthaft ist die negative Feststellungsklage.
Ja!
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