Strafprozessrecht: 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Strafprozessrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs Illustration: A und Ermittler P unterhalten sich. P drängt den A dazu, ihm Drogen zu liefern.

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Verfahrenshindernis oder Strafmilderung bei unzulässigem Agent Provocateur? Und was ist das eigentlich? - Jurafuchs

Die Behandlung der Agent Provocateur Fälle, also eine unzulässige Tatprovokation durch verdeckte Ermittler, ist hoch umstritten. Während der erste Senat eine Strafmilderung vertritt, hält der zweite Senat ein Verfahrenshindernis für richtig. Aber wann liegt eigentlich eine solche unzulässige Tatprovokation vor? In dieser Entscheidung setzt der BGH Maßstäbe. Hiernach ist nötig, dass der Betroffene zur Begehung einer Straftat verleitet wird, die er ohne die Einwirkung nicht begangen hätte, mit dem Zweck, diese Straftat nachzuweisen. Dies sei dann der Fall, wenn die Tatprovokation im Verhältnis zum Anfangsverdacht „unvertretbar übergewichtig“ sei (BGH) bzw. der Ermittler sich nicht auf eine weitgehend passive Strafermittlung beschränke (EGMR). Maßgeblich seien das Ausmaß des Verdachts, Art und Intensität der Einflussnahme sowie die nicht fremdgesteuerten Aktivitäten des Verlockten.

Jurafuchs Illustration: R macht vor Gericht falsche Angaben über den Besitz von Unterlagen seines Mandanten M.

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Grenzen von zulässigem Verteidigungsverhalten - Jurafuchs

Die Grenzen zwischen zulässigem und verbotenen Verteidigungsverhalten sind teils fließend. Der BGH hat in diesem Beschluss entschieden, dass der Verteidiger in dem vorliegenden Fall diese Grenze überschritten hatte. Für Verteidigerunterlagen besteht ein Beschlagnahmeverbot. Eine strafbare Strafvereitelung liegt aber vor, wenn der Verteidiger absichtlich oder wissentlich falsche Angaben über Geschäftsunterlagen in seinem Besitz macht, die dem Beschlagnahmeverbot nicht unterliegen und sich dadurch das Strafverfahren gegen den Mandanten zumindest für geraume Zeit verzögert. Verlangt die Ermittlungsbehörde die Herausgabe von Beweismitteln, die nicht originär durch die Verteidigung hervorgebracht wurden, darf der Verteidiger diese nicht dem staatlichen Zugriff entziehen, indem er sie verborgen hält oder falsche Angaben zum Belegenheitsort macht.

Jurafuchs Illustration: Angeklagter A sieht über eine Videoübertragung zu, wie eine Urkunde ohne seine Anwesenheit in der Hauptverhandlung vorgelesen wird.

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Ausschluss des Angeklagten von einer Urkundenverlesung - Jurafuchs

Gem. § 230 Abs. 1 StPO ist der Angeklagte zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt und verpflichtet. Für dieses Recht ist aber auch eine Ausnahme für Zeugenvernehmungen vorgesehen. Diese Ausnahme ist allerdings eng auszulegen. Für jeden einzelnen Schritt der Zeugenvernehmung (Vereidigung, Aussage, Befragung, Entlassung) ist die Notwendigkeit des Ausschlusses zu prüfen. Dasselbe gilt, wenn mehrere Beweismethoden miteinander verbunden werden. So ist im vorliegenden Fall der Ausschluss des Angeklagten fehlerhaft, da im Rahmen einer Zeugenvernehmung auch ein Brief der Zeugin vorgelesen wurde. Auf diese Urkundenverlesung erstrecke sich der Ausschluss des Angeklagten nicht.

Jurafuchs Illustration: K übergibt V Marihuana. Die Polizei greift zu.

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BGH setzt Grenzen für Lockspitzel-Einsatz – Jurafuchs

Ein Lockspitzel beeinflusst Tatverdächtige im staatlichen Auftrag. Einsatz und Umfang der Einwirkung sind hochumstritten. Hierbei sind die Folgen eines Verstoßes gegen die Grenzen uneinheitlich. Der EGMR plädiert seit Jahrzehnten für die Annahme eines Verfahrenshindernisses. Währenddessen gingen BGH und BVerfG davon aus, dass in der Regel eine Strafmilderung genüge. So auch das erkennende Gericht hier. Der BGH stellt sich in dieser Entscheidung nun auf die Seite des EGMR und stellt klar, dass bei einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation nur ein Verfahrenshindernis in Betracht komme.