Strafrecht
Examensrelevante Rechtsprechung SR
Entscheidungen von 2020
Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei schlafendem Schöffen?
Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei schlafendem Schöffen?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Während der Staatsanwalt die Anklage verliest, hat Schöffe S die Augen zu und den Mund geöffnet. Verteidiger V weist Richter R darauf hin. R erwidert, dass S wach sei. S reagiert nicht. Erst als sich die anderen Richter zu S wenden, öffnet S die Augen. Er benötigt einen Moment, um sich zu sammeln. Die Verlesung der Anklage wird nicht wiederholt. Das LG verurteilt den Angeklagten A.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ein drei Monate andauernder Prozess muss aufgrund eines bei der Anklageverlesung schlafenden Schöffen komplett wiederholt werden – dies hat nun der BGH entschieden. Damit war das Gericht bei einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung nicht ordnungsgemäß besetzt. Somit liegt ein absoluter Revisionsgrund vor.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann A gegen das Urteil Revision einlegen (§ 333 StPO)?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist für die Revision das Oberlandesgericht zuständig?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Kann die Revision darauf gestützt werden, dass das Gericht bei einem wesentlichen Teil der Verhandlung nicht vorschriftsmäßig besetzt war (§ 338 Nr. 1 StPO)?
Ja!
4. Ist ein Schöffe anwesend, wenn er schläft?
Genau, so ist das!
5. War das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt (§ 338 Nr. 1 StPO)?
Ja, in der Tat!
Fundstellen
Prüfungsschema
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Max.S
20.1.2022, 16:11:32
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Berufung und Revision??? Man hört ja immer beim Strafgericht am Ende: "Sie haben 2 Wochen Zeit im Berufung oder Revision einzulegen..."
Marilena
20.1.2022, 18:24:13
Hallo Max.S, danke für die Frage! Die Berufung führt zu einer neuen Beweisaufnahme vor dem höheren Gericht (es werden nochmal Zeugen vernommen, Gutachter gehört, Urkunden in das Strafverfahren eingeführt und am Schluss durch das Gericht gewürdigt). In der Revision gibt es keine Beweisaufnahme. Die Revisionsgerichte (BGH, OLGs und Kammergericht Berlin) sind an die Feststellungen im Urteil der Vorinstanz gebunden. Aufgabe der Revisionsgerichte ist es zu prüfen, ob das materielle und formelle Recht eingehalten worden sind. Gegen ein Urteil des Amtsgerichts steht dem Verurteilten das Rechtsmittel der Berufung oder der Revision zur Verfügung (§ 314 StPO, § 333 StPO). Findet die Hauptverhandlung in 1. Instanz vor einem Landgericht statt, gibt es keine Berufung, hier ist dann nur die Revision gegen das Urteil möglich. Liebe Grüße Marilena für das Jurafuchs-Team
alexisa
9.3.2023, 15:46:34
Wieder ein Examenstreffer heute in BW 😊
Nora Mommsen
12.3.2023, 11:37:19
Hallo Alexisa, danke dir für die Info! Das haben wir direkt getaggt. :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
lexspecialia
12.2.2024, 11:48:02
Hallo miteinander, wie verhält es sich damit, wenn ein schöffe 15 minuten laut schnarcht während der urteilsverkündung ? handelt es sich hierbei um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung ?