Klassischer Eingriff: Legislative
12. Februar 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Bundestag B erlässt zum Gesundheitsschutz das Nichtrauchergesetz. Dieses verbietet das Rauchen auf allen öffentlichen Plätzen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld geahndet werden. Leidenschaftlicher Raucher R fühlt sich davon beeinträchtigt.
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Einordnung des Falls
Klassischer Eingriff: Legislative
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der klassische Eingriffsbegriff meint jede Beeinträchtigung, die final und unmittelbar durch einen staatlichen Rechtsakt mit Befehl und Zwang zu einer Verkürzung grundrechtlicher Freiheiten führt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Legislative kann durch Verwaltungsakte in die Grundrechte eingreifen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Greift das Nichtrauchergesetz als klassischer Eingriff in Rs allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein?
Ja, in der Tat!
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