Keine Notwendigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und Egon wandern im Wald. Als sie rasten und T mit einer Eisenkelle Tomaten und Hackfleisch für einen Eintopf mischt, nähert sich ein Wolf. Die Kelle möchte T nicht einsauen. Lieber wirft er das Nachtsichtgerät von E nach dem Wolf, der sofort flieht. Das Gerät geht dabei kaputt.
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Einordnung des Falls
Keine Notwendigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Nachtsichtgerät des E ist eine für T fremde Sache (§ 303 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat das Gerät durch das Werfen beschädigt (§ 303 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
3. Als T das Gerät warf, befand er sich in einer Notstandslage (§ 904 BGB).
Ja!
4. Das Werfen des Nachtsichtgerätes ist eine erforderliche Notstandshandlung (§ 904 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Helena
13.2.2022, 13:31:44
Muss man immer zuerst sein eigenes Eigentum „Opfern“? Z. B. Müsste T auch sein teures Handy werfen, wenn er den billigen Regenschirm von O hätte werfen können.
Lukas_Mengestu
14.2.2022, 18:32:46
Hallo Helena, grundsätzlich hat der Angegriffene natürlich vorrangig auf sein eigenes Eigentum zurückzugreifen. Allerdings liegt in dem von Dir gebildeten Beispiel ja letztlich dann auch eine gegenwärtige Gefahr im Hinblick auf das teure Handy vor, zu dessen Abwehr der Einsatz des billigen Regenschirms durchaus geeignet ist. In diesem Fall käme es dann ebenfalls wieder darauf an, dass der Schaden am Handy ggü. dem eingesetzten Verteidigungsmittel unverhältnismäßig groß wäre. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Blackpanther
17.2.2023, 10:27:29
Bei Handy (1000€) gegen Nachtsichtgerät (1000€) wäre ein Zugriff auf das fremde Nachtsichtgerät aber nicht gerechtfertigt, oder?
Lukas_Mengestu
17.2.2023, 10:35:22
Genau, der Schaden des Täters müsste "unverhältnismäßig groß" gegenüber dem Schaden des Eigentümers sein. Sind beide Gegenstände gleich viel wert, scheidet die Rechtfertigung dagegen aus. Beste Grüße, Lukas
Alfonso_Nitti
10.5.2024, 14:41:37
Guter Fall; komisch, lehrreich.
Nora Mommsen
11.5.2024, 14:32:34
Hallo Alfonso_Nitti, danke für die schöne Rückmeldung! Frohes Lernen weiterhin :) Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team