Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Meinungsäußerungsfreiheit: Wahl des Ortes der Meinungsäußerung
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Meinungsäußerungsfreiheit: Wahl des Ortes der Meinungsäußerung
3. April 2026
1 Kommentar
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach einem gewaltvollen polizeilichen Übergriff kritisiert D die Polizeiaktion lautstark. Dafür platziert sich D auf dem öffentlichen Vorplatz vor dem örtlichen Polizeipräsidium. Polizeipräsidentin P meint, D könne seine Meinung ja kundtun, aber nicht vor dem Polizeipräsidium.
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