Strafanzeige/Antrag auf Strafverfolgung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hells-Angel H sieht den verfeindeten Bandido B auf dessen Motorrad sitzen und schießt ihm ins Bein. B verlangt bei der Polizei die Strafverfolgung des H. Später sagt B dem Staatsanwalt S, dass er doch kein Vorgehen gegen H mehr wünsche, er wolle die Sache selber regeln.
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Einordnung des Falls
Strafanzeige/Antrag auf Strafverfolgung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Anfangsverdacht besteht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. B hat ursprünglich eine reine Strafanzeige gegen H gestellt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Weil B seinen Strafantrag zurückgenommen hat, kann S den H nicht verfolgen.
Nein!
4. Strafanzeige und Strafantrag im weiteren Sinne unterscheiden sich durch den Verfolgungswillen nur formal.
Nein, das ist nicht der Fall!
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