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Klageerzwingungsverfahren 1
einfach
schwer
27. Juni 2026
12 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T sagt zu O, dass er ihm die Zunge abschneiden werde, wenn O weiter so viel über ihn lästert. O verlangt von der Staatsanwältin S die Strafverfolgung, diese stellt das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein (§ 170 Abs. 2 StPO).
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