Klageerzwingungsverfahren 1

31. Oktober 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T sagt zu O, dass er ihm die Zunge abschneiden werde, wenn O weiter so viel über ihn lästert. O verlangt von der Staatsanwältin S die Strafverfolgung, diese stellt das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein (§ 170 Abs. 2 StPO).

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Omi O stellt Strafantrag gegen den T. T hatte ihr unter Androhung von Gewalt den Gehstock weggenommen. O verlangt bei der Polizei die Strafverfolgung von T. Nach Ableistung von 100 Stunden gemeinnützigen Dienstes in einem Pflegeheim stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 153a StPO ein. O will dagegen vorgehen.

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