Klageerzwingungsverfahren 1

26. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T sagt zu O, dass er ihm die Zunge abschneiden werde, wenn O weiter so viel über ihn lästert. O verlangt von der Staatsanwältin S die Strafverfolgung, diese stellt das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein (§ 170 Abs. 2 StPO).

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