Keine Grundbuchsperre

16. August 2025

13 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

V lässt K sein Grundstück auf und K wird ins Grundbuch eingetragen. Später ficht V „alles“ an, da er meint, K habe ihn arglistig getäuscht. Auf dieser Grundlage erwirkt V die Eintragung eines Widerspruchs. K lässt sodann das Grundstück an G (gutgläubig) auf, der auch als Eigentümer eingetragen wird. Im Prozess stellt sich heraus, dass V kein Anfechtungsrecht hatte.

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