Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Zivilrecht
Sonstige Schuldverhältnisse
Haftung bei „ganzheitlicher Zahnmedizin“
Haftung bei „ganzheitlicher Zahnmedizin“
26. August 2025
4 Kommentare
4,5 ★ (33.195 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
P hat starke Zahnschmerzen und lässt sich von Zahnarzt Z „ganzheitlich“ behandeln. Z entfernt die oberen Backenzähne und fräst die Kieferknochen „gründlich“ aus. P verliert Kau-, Gebiss- und Implantatfähigkeit. Bei schulmedizinischer Behandlung wäre das nicht passiert.
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