Öffentliches Recht
VwGO
Feststellungsklage
Kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis Fall 1 (Auslegung eines TB)
Kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis Fall 1 (Auslegung eines TB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die zuständige Behörde B untersagt Karl Krümel (K) den Betrieb seiner Gaststätte mit der Begründung, K sei nicht zuverlässig im Sinne von § 35 GewO. K will, dass seine Zuverlässigkeit gerichtlich festgestellt wird.
Diesen Fall lösen 63,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis Fall 1 (Auslegung eines TB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Antrag bei der Behörde klagt K. Statthaft ist die Feststellungsklage, wenn das Klagebegehren auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gerichtet ist.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch Vorfragen und Tatsachenfragen können feststellungsfähige Rechtsverhältnisse sein.
Nein!
3. Ob ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt ist oder nicht, stellt ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis dar. Statthaft ist die Feststellungsklage.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jomolino
9.2.2022, 11:21:09
Aber die Frage ob ein bestimmter SV einer Self Executing Norm unterfällt kann doch zum Beispiel im Wege der
Feststellungsklagegeprüft werden, oder? Inwiefern unterscheidet sich das davon, dass nicht geprüft werden kann ob ein bestimmter TB erfüllt ist. Ich verstehe das mit dem Merkmal der Tatsache frage aber wenn unklar ist, ob der TB erfüllt ist könnte man ja auch argumentieren es wird geprüft ob die Norm im konkreten Fall Rechtswirkungen entfaltet. Das ist doch der Fall bei Self executing Normen. Oder habe ich die vorletzte Frage falsch verstanden?
Linne_Karlotta
15.2.2022, 14:38:18
Hallo nomamo! Danke für Deine Frage.Tatsächlich kann man gut so argumentieren, wie Du es tust. So heißt es z.B. bei Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 41. EL Juli 2021, § 43, RdNr. 16: "Der Ausschluss rechtserheblicher Eigenschaften einer Person oder Sache – z. B. der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit einer Person, der Öffentlichkeit eines Weges oder der Bebaubarkeit eines Grundstücks – aus dem Kreis der feststellungsfähigen Rechtsverhältnisse überzeugt nicht. In aller Regel verbirgt sich hinter einem als Feststellung einer rechtserheblichen Tatsache formulierten Antrag das Beg
ehren auf Feststellung bestimmter Rechte oder Pflichten, die davon abhängen."
Linne_Karlotta
15.2.2022, 14:41:59
In diesen Fällen könnte das Gericht das Klagebeg
ehren wohl dementsprechend auslegen bzw. umdeuten, sodass die erhobene
Feststellungsklagezulässig bliebe. In der Klausur wäre es wohl allemal möglich, das Klagebeg
ehren in diese Richtung auszulegen. Ich werde dazu einen entsprechenden Hinweis im Fall aufnehmen und hoffe, Deine Frage beantwortet zu haben. Beste Grüße, Linne - für das Jurafuchs-Team.
hannabuma
25.10.2023, 20:31:54
Sollte man bei so einem Fall in einer Klausur direkt die Anfechtungsklage prüfen, oder zunächst auch Ausführungen über die
Statthaftigkeitder allgemeinen
Feststellungsklagemachen?
Leo Lee
29.10.2023, 10:19:15
Hallo hannabuma, in einem Fall wie diesem würden wir stets empfehlen, zunächst alle möglichen Klagearten zu prüfen. Denn gerade weil hier eine Norm vorliegt, die zugleich ein Rechtsverhältnis darstellten kann, wird es der Klausurersteller darauf abgesehen haben, dass auch dieses „Problem“ angesprochen wird :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Irina95
26.1.2024, 11:23:50
"Möglich wäre auch, dass Klagebeg
ehren so umzudeuten, dass die
Feststellungsklagezulässig bleibt." Gibts da mal ein Beispiel zu, wie müsste ich das umdeuten/umformulieren, dass die
Feststellungsklageanwendbar wäre?