Öffentliches Recht
VwGO
Feststellungsklage
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Vorbeugende Feststellungsklage bei zukünftigen Rechtsverhältnissen
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Vorbeugende Feststellungsklage bei zukünftigen Rechtsverhältnissen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Beamte Beate (B) will im Rentenalter gut versorgt sein. In ihrem konkreten Fall ist es rechtlich zweifelhaft, ob sie einen Anspruch auf die staatlichen Zusatzversorgungsbezüge haben wird. B will das gerichtlich klären lassen.
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Einordnung des Falls
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Vorbeugende Feststellungsklage bei zukünftigen Rechtsverhältnissen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Statthaft ist die Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO), wenn B begehrt, dass das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnis festgestellt wird.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Feststellungsfähig sind nur vergangene oder gegenwärtige Rechtsverhältnisse.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes und der Grundsatz der Rechtssicherheit sprechen dafür, dass zukünftige Rechtsverhältnisse feststellungsfähig sind.
Ja!
4. Die Frage, ob B einen Anspruch auf die Versorgungsbezüge haben wird, ist darauf gerichtet, ob ein Rechtsverhältnis bestehen wird.
Genau, so ist das!
5. Das fragliche subjektive Recht der B hängt von Umständen ab, deren zukünftiger Eintritt unwahrscheinlich ist.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
frausummer
6.1.2022, 09:25:11
Zum Teil leuchtet mir die Aufgabe nicht ein. Ein Rechtsverhältnis besteht ja grds. schon in Bezug auf das Beamtenverhältnis.
Wendelin Neubert
6.1.2022, 18:07:03
Hallo frausummer, bin mir nicht ganz sicher, wie ich deine Frage verstehen soll. Nur weil schon ein Rechtsverhältnis in Bezug auf das Beamtenverhältnis besteht, heißt ja nicht, dass nicht auch ein Rechtsverhältnis in Bezug auf den Anspruchs auf die staatlichen Zusatzversorgungsbezüge bestehen kann. Der Begriff des Rechtsverhältnisses ist angesichts seiner Weite gefürchtet von Studierenden, weil sie oft Schwierigkeiten haben, sich was darunter vorzustellen. Versuch es dir leichter zu machen und mit den Fällen hier ein paar Erscheinungsformen und Spielarten des Rechtsverhältnisses zu sehen und dich damit vertraut zu machen. Und führ dir vor Augen: die
Feststellungsklagedient oft dazu, Rechtsschutzlücken zu schließen. Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team
Bubbles
29.9.2023, 12:57:12
Könnte man vorliegend nicht auch die Rentenanwartschaft als gegenwärtiges Rechtsverhältnis annehmen?