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Fehlerhafte Mitwirkung einzelner Richter - Persönliche Gründe
Sachverhalt
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Prüfungsmaßstab - Fehlerhafte Mitwirkung einzelner Richter - Verhinderung
A wird vor dem Landgericht verurteilt. Anstelle des nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Vorsitzenden V springt seine Vertreterin B ein. B teilt mit, V befinde sich auf einem Festakt für den mit ihm befreundeten Präsidenten der Industrie- und Handelskammer.
Rügepräklusion I - Fehlerhafte Mitwirkung einzelner Richter, § 338 Nr. 1 Hs. 2 StPO
A wird erstinstanzlich vor der großen Strafkammer verurteilt. Statt des Vorsitzenden hatte rechtsfehlerhaft seine Vertreterin den Vorsitz übernommen. Die Rüge des A nach ordnungsgemäßer Mitteilung der Besetzung weist die Kammer zurück und entscheidet in der Sache.