Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Grundlagen
Polizeiverordnung (Beispielsfall)
Polizeiverordnung (Beispielsfall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Polizei erlässt eine stadtweit geltende Verordnung, die einen Leinenzwang für (näher bestimmte) gefährliche Hundearten vorsieht. Bei Verstößen ist ein empfindliches Bußgeld vorgesehen. Hundehalterin H ist hiermit nicht einverstanden und möchte gegen die Verordnung vorgehen.
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Einordnung des Falls
Polizeiverordnung (Beispielsfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. H kann im Wege des Normenkontrollverfahrens gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gegen die Verordnung vorgehen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die H kann im Wege des vorbeugenden Rechtsschutz vorgehen.
Genau, so ist das!
3. Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Verordnung ist § 3 Abs. 1 SOG.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Verordnung ist nur rechtmäßig, wenn alle Adressaten eine konkrete Gefahr verursachen.
Nein!
5. Rechtmäßige Verordnungen sind Teil der Rechtsordnung und fallen damit unter das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit.
Genau, so ist das!
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