Erklärungsirrtum über die Optionswahl – eBay
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V erstellt ein eBay-Inserat für seine Bundesliga-Dauerkarte. Dabei wählt er irrtümlich die Option „Sofort-Kaufen“ anstelle der Option „Auktion“ aus und stellt den Preis auf €1. K klickt auf die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“.
Einordnung des Falls
Erklärungsirrtum über die Optionswahl – eBay
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V und K haben einen Kaufvertrag über eine Bundesliga-Dauerkarte zum Preis von €1 geschlossen.
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Genau, so ist das!
2. V kann seine Willenserklärung anfechten, weil er sich bei der Auswahl der Optionen „verklickt“ hat (§§ 119 Abs. 1 Alt. 2, 142 Abs. 1 BGB).
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Ja, in der Tat!
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Finanztante
19.4.2022, 08:44:04
Was für ein Negativbeispiel eines (klagenden) Rechtsanwalts. Was ein schäbiges Verhalten.

Lukas_Mengestu
20.4.2022, 10:54:56
Liebe Finanztante, vielen Dank für Deinen Beitrag. Da das Forum als Ort des konstruktiven Austauschs dienen soll, würde ich Dich zukünftig bitten von rein polemischen Aussagen Abstand zu nehmen. Über die Sinnhaftigkeit der Klage lässt sich an dieser Stelle aber in der Tat diskutieren. Letztlich hat der Kläger ja auch verloren ;-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team