Anfechtung einer "wiederholenden Verfügung"
20. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird per Bescheid verpflichtet, einen Schwarzbau abzureißen. A unternimmt nichts, der Bescheid wird bestandskräftig. Danach bittet A die Behörde, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Die Behörde verweist in ihrem Antwortschreiben auf den ursprünglichen Bescheid. Dagegen klagt A.
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Einordnung des Falls
Anfechtung einer "wiederholenden Verfügung"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da der Verweis der Behörde auf ihren ursprünglichen Bescheid die Regelungswirkung des ursprünglichen Bescheids beinhaltet, hat sie Regelungscharakter.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. A klagt dagegen, dass die Behörde auf ihren ursprünglichen Bescheid verweist. Die Anfechtungsklage ist statthaft, wenn dieser Verweis der Behörde ein Verwaltungsakt ist, der sich noch nicht erledigt hat.
Ja!
3. Der Verweis der Behörde auf ihren ursprünglichen Bescheid ist eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.
Genau, so ist das!
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