Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Die Nichtleistungskondiktion

Verhältnis der Verwendungskondiktion zum EBV

Verhältnis der Verwendungskondiktion zum EBV

29. März 2025

13 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Verwendungskondiktion

B baut ein Haus unbemerkt teils auf dem Grundstück der E. Als E dies bemerkt, verlangt sie Herausgabe ihres Grundstücks. B verlangt Ersatz der im Rahmen des Hausbaus getätigten Investitionen. B hat einen Anspruch auf Verwendungsersatz aus § 994 Abs. 1 BGB.

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