Einstiegsfall Widerklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K (Wohnsitz: U) will den Kaufpreis (€250) für eine bei Antiquitätenhändler A (Wohnsitz: S) gekaufte Lampe nicht bezahlen. A erhebt Klage beim Amtsgericht U. K erhebt Widerklage (€3.000), da ein von A zu vertretender Mangel an der Lampe einen Zimmerbrand verursacht hat.
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Einordnung des Falls
Einstiegsfall Widerklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klage ist zulässig.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Klage ist begründet.
Genau, so ist das!
3. Eine Widerklage ist zulässig, wenn sie die allgemeinen und besonderen Prozessvoraussetzungen erfüllt.
Ja, in der Tat!
4. Eine Widerklage kann nur durch Zustellung eines Schriftsatzes erhoben werden.
Nein!
5. Das Amtsgericht ist für die Widerklage sachlich zuständig.
Genau, so ist das!
6. Das Amtsgericht U ist für die Widerklage örtlich unzuständig.
Nein, das trifft nicht zu!
7. Die Widerklage ist begründet.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jurafuchsles
2.11.2023, 09:28:23
bei der Frage, ob das Amtsgericht das zuständige Gericht sei, ist ja die falsche Antwort, im Text steht dann aber dass es so ist wegen der Konnexität. was stimmt jetzt?
Lukas_Mengestu
2.11.2023, 10:40:02
Hallo jurafuchsles, hier ist die Frage etwas tricky. Gefragt war danach, ob das Amtsgericht U örtlich "UNzuständig" ist. Das ist falsch. Der allgemeine Gerichtsstand des A an dem er verklagt werden kann, liegt zwar eigentlich an seinem Wohnsitz (§§ 12, 13 ZPO). Aufgrund der Konnexität kann K die
Widerklagedennoch am Amtsgericht U erheben, das also zuständig ist. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Ciodejure
20.10.2024, 22:18:39
... ziemlich tricky. bin auch reingefallen :D
ma1c
4.11.2024, 15:23:37
Könnte man nicht die
Begründetheitdes Anspruchs von A anzweifeln? Wenn K einen
Nacherfüllungsanspruchhat, könnte man dem Primärleistungsanspruch des A doch den modifizierten Erfüllungsanspruch in Form der Einrede nach
§ 320 BGBdoch entgegensetzen? Oder ist dies hier nur aufgrund der Tatsache nicht der Fall, dass nicht angegeben ist, dass sich K auf diese Einrede beruft?