Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Entstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel
Einseitiger EVB 4: Angabe auf Lieferschein
Einseitiger EVB 4: Angabe auf Lieferschein
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lieferant L verkauft Gastwirt G neue Teller und gewährt Ratenzahlung. Vor der Übereignung überreicht er G einen Lieferschein, auf dem steht „Lieferung nur unter Eigentumsvorbehalt.“ G fällt der Hinweis nicht auf und nimmt die Teller entgegen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einseitiger EVB 4: Angabe auf Lieferschein
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Aus dem Kaufvertrag ist L dem G zu diesem Zeitpunkt zur unbedingten Übereignung verpflichtet.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Eigentumvtorbehaltsangabe auf dem Lieferschein hat eine schuld- und sachenrechtliche Bedeutung.
Ja!
3. L und G haben sich nachträglich über einen Eigentumsvorbehalt geeinigt.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. G hat Eigentum an den Tellern nach § 929 S. 1 BGB erworben.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!