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Kostenentscheidung und Gebührenstreitwert bei teilweiser Hilfsaufrechnung mit höherer Gegenforderung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Hilfsaufrechnung und Hilfswiderklage
K erhebt Klage gegen B. Er behauptet, B schulde ihm €4.000. B erwidert, diese Schuld sei bereits beglichen. Vorsorglich erklärt er die Aufrechnung mit einer Gegenforderung von €2.000. Zudem erhebt er Hilfswiderklage, falls über die Gegenforderung nicht bei der Aufrechnung entschieden wird.

Vorrang der Hilfsaufrechnung gegenüber der Hilfswiderklage
K verklagt B (€4.000). B hat eine Gegenforderung (€3.000). Er bestreitet Ks Vortrag und rechnet hilfsweise auf (€3.000). Zudem erhebt er Hilfswiderklage (€3.000), falls keine Aufrechnung stattfindet. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass Klageforderung und Gegenforderung bestehen.