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Vorrang der Hilfsaufrechnung gegenüber der Hilfswiderklage
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Entscheidungsgründe bei erfolgloser Hilfsaufrechnung und Hilfswiderklage – keine Kompensation
K verklagt B (€4.000). B bestreitet Ks Vortrag und rechnet hilfsweise mit einer Gegenforderung von €3.000 auf. Zudem erhebt er Hilfswiderklage in gleicher Höhe, falls keine Aufrechnung stattfindet. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass weder die Klage- noch die Gegenforderung besteht.

Wirksamkeit der Hilfsaufrechnung und Zulässigkeit der unbedingten Widerklage
K verklagt B (€2.500). B hat eine Gegenforderung (€4.000). Er bestreitet Ks Vortrag und rechnet hilfsweise auf (€2.500). Zudem erhebt er Hilfswiderklage (€2.500) falls keine Aufrechnung stattfindet und daneben unbedingte Widerklage (€1.500). Die Klage- und die Gegenforderung bestehen.