Zivilrecht

Kreditsicherungsrecht

Das Erlöschen der gesicherten Forderung

Sicherungsübereignung und Sicherungszession: Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung

Sicherungsübereignung und Sicherungszession: Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung

19. August 2025

8 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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S kauft bei G eine Eismaschine. Zur Absicherung der Forderung tritt S dem G eine Forderung gegen einen Dritten ab. Im Sicherungsvertrag sind die Folgen der Tilgung nicht ausdrücklich geregelt. Nun tilgt S die Forderung. Wie erhält er die Forderung zurück?

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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