Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Tatentschluss – unproblematischer Grundfall

Tatentschluss – unproblematischer Grundfall

10. Juli 2025

2 Kommentare

4,7(18.819 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Um seine finanziellen Probleme zu lösen, will T seinen Erbonkel O umbringen. Eines Nachts bricht er in Os Wohnung ein und fügt ihm mehrere Messerstiche zu. O überlebt schwerverletzt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Tatentschluss – unproblematischer Grundfall

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Versuch eines Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) ist strafbar.

Genau, so ist das!

Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt (§ 23 Abs. 1 StGB). Verbrechen sind im im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht (§ 12 Abs. 1 StGB). Bei einem Totschlag beträgt die Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahre, sodass es sich um ein Verbrechen handelt.
Strafrecht Allgemeiner Teil-Wissen in 5min testen
Teste mit Jurafuchs kostenlos dein Strafrecht Allgemeiner Teil-Wissen in nur 5 Minuten.

2. T hat einen „Tatentschluss“ zur Tötung des O (§ 212 Abs. 1 StGB) gefasst.

Ja, in der Tat!

Tatentschluss ist der subjektive Tatbestand des Versuchs. Er umfasst den auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale gerichteten Vorsatz sowie sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale. Der Täter hat Tatentschluss, wenn er endgültig entschlossen ist, den Deliktstatbestand zu verwirklichen.T hatte die Vorstellung und den Willen, O durch Zufügung der Stiche zu töten. Er hatte Vorsatz bezüglich aller objektiven Tatbestandsmerkmale. Im Hinblick auf die Motivlage (Habgier) des T sowie die Art der Ausführung (Heimtücke) wäre in einem Gutachten nicht nur der Versuch des Totschlages, sondern auch versuchter Mord zu prüfen (§ 211 Abs. 2 Var. 3, 5 StGB).
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen