Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Tatentschluss – unproblematischer Grundfall
Tatentschluss – unproblematischer Grundfall
10. Juli 2025
2 Kommentare
4,7 ★ (18.819 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um seine finanziellen Probleme zu lösen, will T seinen Erbonkel O umbringen. Eines Nachts bricht er in Os Wohnung ein und fügt ihm mehrere Messerstiche zu. O überlebt schwerverletzt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Tatentschluss – unproblematischer Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Genau, so ist das!
2. T hat einen „Tatentschluss“ zur Tötung des O (§ 212 Abs. 1 StGB) gefasst.
Ja, in der Tat!
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