Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Fehlende Valutierung des Darlehens
Nicht-akzessorische Realsicherheiten: Möglichkeiten gegen drohende Verwertung – Sicherungsübereignung
Nicht-akzessorische Realsicherheiten: Möglichkeiten gegen drohende Verwertung – Sicherungsübereignung
20. Mai 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S nimmt bei der B-Bank einen Kredit auf. B verlangt eine Sicherheit für den künftigen Rückzahlungsanspruch. Als Sicherheit übereignet S der B eine Maschine. S bleibt weiterhin im Besitz der Maschine. Noch vor Auszahlung des Kredits verlangt B die Herausgabe der Maschinen nach § 985 BGB.
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Einordnung des Falls
Nicht-akzessorische Realsicherheiten: Möglichkeiten gegen drohende Verwertung – Sicherungsübereignung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B als Anspruchsteller ist Eigentümer der Maschine.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. S als Anspruchsgegner ist Besitzer.
Ja!
3. S hat kein Recht zum Besitz.
Nein, das ist nicht der Fall!
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