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Sozialhilfebetrug – Täuschung durch Unterlassen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle – Keine Beobachtung durch Tankwart
T tankt an der Selbstbedienungstankstelle des O. T hat nicht vor, seine Tankfüllung zu zahlen. Vielmehr möchte er nach dem Tankvorgang unbemerkt verschwinden. T rechnet aber damit, von O, der in der Tankstelle am Kassenautomaten sitzt, beobachtet zu werden. Jedoch ist O gerade abgelenkt und bemerkt den Tankvorgang des T überhaupt nicht. T fährt nach dem Tanken einfach davon.

„Teufelsaustreibung“ – Erkennbarkeit der Täuschung und Leichtgläubigkeit des Getäuschten
T spielt dem O vor, dass sein Haus vom Teufel besessen sei. T bietet dem angsterfüllten O gegen eine Zahlung von €5000 an, den Teufel auszutreiben. T weiß, dass ihr Gerede vom „Teufel“ Hokuspokus ist und sie niemandem den „Teufel austreiben“ kann. Jedoch glaubt der überaus naive und leichtgläubige O der T und zahlt ihr das Geld zur Teufelsaustreibung.