Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Begriff des qualifizierten Bebauungsplans 4
Begriff des qualifizierten Bebauungsplans 4
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E ist Eigentümer eines Grundstücks, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt. Er fragt sich, was er bei der geplanten Errichtung seines Traumhauses beachten muss.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Begriff des qualifizierten Bebauungsplans 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der §§ 30ff. BauGB sind anwendbar, wenn die Errichtung des Wohnhauses ein Vorhaben i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB ist.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Errichtung des Wohnhauses ist ein Vorhaben i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB.
Ja!
3. Die Zulässigkeit von Es Vorhaben richtet sich nach den Anforderungen des § 34 Abs. 1 BauGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Bauplanungsrechtlich zulässig ist Es Vorhaben, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht (§ 30 Abs. 1 BauGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tigerwitsch
21.5.2022, 13:34:20
Die letzte These ist sprachlich unverständlich: Sollte es vielmehr heißen: „Bauplanungsrechtlich zulässig ist das Vorhaben, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht (§ 30 Abs. 1 BauGB).“ Tolles Kapitel mit dem BauR! 👍🏻
Lukas_Mengestu
22.5.2022, 13:10:15
Vielen Dank für den Hinweis, Tigerwitsch. Es freut uns sehr, dass Dir das Kapitel gefällt. Gemeint ist hier spezifisch das von E geplante Vorhaben, kurz: "Es Vorhaben". Das Genetiv-s wird im Deutschen ohne Apostroph angehängt, sonst würde es noch deutlicher werden (E's Vorhaben). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Eric
26.11.2022, 09:30:06
@[Lukas Mengestu](136780) „[Bauplanungsrechtlich] zulässig ist Es Vorhaben, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht (§ 30 Abs. 1 BauGB).“ Hier hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen.
Lukas_Mengestu
28.11.2022, 09:44:20
Danke Eric, ist korrigiert :-)
Blotgrim
19.7.2023, 23:22:36
Kann mir jemand erklären warum bei der letzten Frage "falsch" die richtige Lösung ist, ich stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch 😅
lini.g
24.7.2023, 15:06:35
So wie ich es verstehe geht es eben gerade darum, dass das Vorhaben nicht nur den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen sondern eben auch die
Erschließung gesichertsein muss. Und die Frage stellt ja gerade nur auf die Festsetzungen des Bebauungsplans ab.
Sniter
22.8.2023, 22:07:21
Liebes Jurafuchs-Team, würdet ihr freundlicherweise der Klarheit halber bei der letzten Frage ergänzen "Es Vorhaben ist zulässig, wenn es LEDIGLICH den Festsetzungen im Bebauungsplan nicht widerspricht"?
Johannes99
27.10.2024, 16:02:27
Nach § 30 Abs. 1 BauGB muss die
Erschließung gesichertsein, damit das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist. Somit reicht es nicht aus, wenn das Vorhaben lediglich nur den Festsetzungen des B-Plans nicht widerspricht. Es muss eben zusätzlich auch die
Erschließung gesichertsein. Somit ist "falsch" die richtige Antwort
Diaa
25.7.2023, 15:49:37
Könnt ihr bitte kurz erklären den Umgang mit § 1 V, VI BauGB erklären? Woher erkennt man was woran?
w2fd
27.8.2023, 18:08:17
Meines Wissens nach fehlt da ein Verb in dem Satz
Flohm
1.11.2023, 13:39:21
Flohm
6.11.2023, 13:44:51
Hat sich erledigt !