Öffentliches Recht
VwGO
Feststellungsklage
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Rechtsverhältnis aufgrund untergesetzlicher Normen (Abwandlung)
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Rechtsverhältnis aufgrund untergesetzlicher Normen (Abwandlung)
4. April 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (4.546 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Satzung der von der Gemeinde G betriebenen Bibliothek wird dahingehend geändert, dass Zugang zum Lesesaal grundsätzlich nur noch für Geimpfte möglich ist. Die ungeimpfte I meint, dass sie auch weiterhin das Recht hat, den Lesesaal zu benutzen. Sie will dies verbindlich feststellen lassen.
Diesen Fall lösen 96,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Rechtsverhältnis aufgrund untergesetzlicher Normen (Abwandlung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Satzung schränkt das Recht der Nutzung des Lesesaals für Ungeimpfte ein.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. I begehrt die Feststellung, dass sie als Ungeimpfte weiterhin den Lesesaal benutzen kann. Statthaft ist die Feststellungsklage
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TeamRahad 🧞
4.11.2021, 10:33:39
Scheint eine unabsichtliche Wiederholung zum Fall davor zu sein :)

Lukas_Mengestu
4.11.2021, 10:55:40
Hallo TeamRahad, auf den ersten Blick kann einem das wie eine Wiederholung vorkommen. Es handelt sich aber tatsächlich um eine Abwandlung. Im vorangegangenen Fall will I geklärt wissen, dass für sie Ausnahmeregelungen nach der Satzung bestehen. Die grundsätzliche Anwendbarkeit der Satzung hinterfragt sie dagegen nicht. In diesem Fall geht es dagegen um die Frage, ob die neue Satzung überhaupt ihr gegenüber gilt. Insoweit handelt es sich hier um ein anderes Klagebegehren. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Prokurist
26.10.2022, 23:36:50
Also müsste man in der Klausur hier die
Rechtmäßigkeitder Satzung inzident prüfen? (Stichwort: heimliche Normenkontrolle?)

DeliktusMaximus
27.10.2023, 17:43:14
Die App ist goldwert und man merkt, wie viel Mühe ihr in die Aufbereitung der Fälle und die stets ausführlichen Antworten in den Kommentaren steckt. Einfach mal ein großes Lob und herzliches Danke an euch.

Lukas_Mengestu
27.10.2023, 17:56:38
Wow, vielen lieben Dank für diese schöne Feedback! Das gebe ich sehr gerne an unser Team weiter! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
HaDe
16.7.2024, 13:13:52
Wäre ivF. auch ein
Normenkontrollantraggem. § 47 I VwGO statthaft? (Soweit nach Bundesland zulässig). Für welches müsste man sich dann entscheiden?

Foxxy
23.8.2024, 18:02:01
Hallo HaDe, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team

CR7
21.1.2025, 16:18:35
Ja, wenn es sich bei der Satzung der Gemeinde G um eine von anderen im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift handelt. Im Rahmen der FK wird man aber die RMK der Satzung inzident prüfen müssen.