Grundfall Tathandlung 2
16. April 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Um ihrer Rivalin X zu schaden, stiehlt Staatsanwältin T einige Bücher aus der Bibliothek des Landgerichts und platziert diese im Büro von X. Als die Bücher gefunden werden, wird ein Verfahren wegen Diebstahls gegen X eingeleitet.
Diesen Fall lösen 88,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall Tathandlung 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die falsche Verdächtigung (§ 164 Abs. 1 StGB) muss bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder einem militärischen Vorgesetzten oder öffentlich erfolgen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hätte X nur dann "verdächtigt" (§ 164 Abs. 1 StGB), wenn T sich dahingehend ausdrücklich geäußert hätte.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
CarlderGrosze
4.7.2024, 16:00:33
Hallo zusammen, die Schaffung von Indizien, die einen Verdacht erwecken, wird auch als isolierte Beweismittelfiktion bezeichnet. Oder? Grüße
Taunus84
30.3.2025, 17:14:56
Wie wird denn in diesem Fall das Merkmal „gegenüber einer Behörde“ geprüft? Wenn der Täter die Beweisstücke platziert, ist ja noch gar keine Behörde im Spiel und der Täter weiß auch nicht, wer die Indizien finden wird.