Grundfall Tathandlung 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um ihrer Rivalin X zu schaden, stiehlt Staatsanwältin T einige Bücher aus der Bibliothek des Landgerichts und platziert diese im Büro von X. Als die Bücher gefunden werden, wird ein Verfahren wegen Diebstahls gegen X eingeleitet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die falsche Verdächtigung (§ 164 Abs. 1 StGB) muss bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder einem militärischen Vorgesetzten oder öffentlich erfolgen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hätte X nur dann "verdächtigt" (§ 164 Abs. 1 StGB), wenn T sich dahingehend ausdrücklich geäußert hätte.
Nein, das trifft nicht zu!
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