Leichteste Fahrlässigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Fenstermonteurin F rutscht beim Tragen einer Glasscheibe aus kurzer Unachtsamkeit mit ihren Händen ab und die Scheibe zerbricht. Arbeitgeberin A fordert Schadensersatz.
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Einordnung des Falls
Leichteste Fahrlässigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A könnte gegen F einen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 280 Abs.1, 241 Abs.2 BGB haben.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Liegen die Voraussetzungen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs vor?
Genau, so ist das!
3. Der Umfang der Haftungsprivilegierung richtet sich nach dem Verschuldensgrad.
Ja, in der Tat!
4. Muss F den Schaden anteilig tragen?
Nein!
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