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Ausnahmsweise Bedingung möglich

23. April 2026

12 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Mieter M steht mit der Mietzahlung im Rückstand, weshalb Vermieterin V die ordentliche Kündigung erklärt. M steht ein verjährter Rückzahlungsanspruch aus Nebenkostenabrechnungen zu. M bietet an, den Rückstand zu begleichen, wenn V die Kündigung zurücknimmt. Zudem erklärt er die Aufrechnung für den Fall, dass V an der Kündigung festhalten sollte.

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