Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Nachtragsanklage - Beschuldigter schweigt auf Nachtragsanklage
Nachtragsanklage - Beschuldigter schweigt auf Nachtragsanklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen mehrfachen Betruges (§ 263 StGB) verurteilt. Einige Taten wurden durch Nachantragsklage (§ 266 StPO) einbezogen. Laut dem Protokoll bestanden gegen die Einbeziehung „keine Bedenken“. Auf Nachfrage habe A „die Aussetzung nicht beantragt“. A rügt dies in der Revision.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nachtragsanklage - Beschuldigter schweigt auf Nachtragsanklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Während der Hauptverhandlung können neue prozessuale Taten nur im Wege der Nachtragsanklage und des Einbeziehungsbeschlusses (§ 266 StPO) in den Prozess einbezogen werden.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Einbeziehung ist nur mit Zustimmung des Angeklagten möglich (§ 266 Abs. 1 StPO). Führt das Fehlen der Zustimmung nach Ansicht der herrschenden Meinung zu einem Verfahrenshindernis?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Nach einer Mindermeinung stellt das Fehlen der Zustimmung des Angeklagte ein Verfahrenshindernis dar.
Ja, in der Tat!
4. Kann das Revisionsgericht im Wege des Freibeweises ermitteln, ob der Angeklagte zugestimmt hat?
Nein!
5. Reicht es für die Zustimmung aus, dass ausweislich des Protokolls „keine Bedenken” gegen die Einbeziehung bestanden?
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Stellt das Revisionsgericht nun das gesamte Verfahren ein (§ 354 Abs. 1 StPO)?
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
lhuff
24.10.2024, 09:32:43
Wo würde man den Meinungsstreit im Gutachten denn am besten prüfen? Gäbe ja die Möglichkeit, es bereits in den
Verfahrensvoraussetzungenzu prüfen oder erst alternativ in der Verfahrensrüge?