Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Nachtragsanklage - Beschuldigter schweigt auf Nachtragsanklage
Nachtragsanklage - Beschuldigter schweigt auf Nachtragsanklage
19. Juli 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen mehrfachen Betruges (§ 263 StGB) verurteilt. Einige Taten wurden durch Nachtragsanklage (§ 266 StPO) einbezogen. Laut dem Protokoll bestanden gegen die Einbeziehung „keine Bedenken“. Auf Nachfrage habe A „die Aussetzung nicht beantragt“. A rügt dies in der Revision.
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