Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Aussetzung, § 221 StGB
Verursachung der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung, Zweistufigkeit fehlt
Verursachung der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung, Zweistufigkeit fehlt
19. Juli 2025
13 Kommentare
4,7 ★ (12.750 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T und O segeln gemeinsam auf dem Bodensee. O kann nicht schwimmen. T stößt den O über Bord und dieser droht zu ertrinken, da er sich selbst nicht auf das Boot retten kann. T steht am Rand des Bootes und lacht den O aus.
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