Grundlagen Ermessensfehler
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B erlässt gegenüber der kleinen Hexe H eine Abrissverfügung. Danach stünde Hs Hexenhaus im Widerspruch zum öffentlichen Baurecht, sodass B „keine andere Wahl habe“, als die Abrissverfügung zu erlassen. H meint, die Verfügung sei rechtswidrig.
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Einordnung des Falls
Grundlagen Ermessensfehler
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Rechtsgrundlage für den Erlass einer Abrissverfügung findet sich im BauGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Abrissverfügung sieht ein Ermessen der Behörde vor.
Ja, in der Tat!
3. Weil es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, konnte B die Entscheidung völlig frei treffen.
Nein!
4. B hat hier nicht mal erkannt, dass ihr ein Ermessen zusteht. Sie hat ihr Ermessen daher nicht ausgeübt und handelte somit ermessensfehlerhaft.
Genau, so ist das!
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