Grundlagen Ermessensfehler
17. Februar 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B erlässt gegenüber der kleinen Hexe H eine Abrissverfügung. Danach stünde Hs Hexenhaus im Widerspruch zum öffentlichen Baurecht, sodass B „keine andere Wahl habe“, als die Abrissverfügung zu erlassen. H meint, die Verfügung sei rechtswidrig.
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Einordnung des Falls
Grundlagen Ermessensfehler
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Rechtsgrundlage für den Erlass einer Abrissverfügung findet sich im BauGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Abrissverfügung sieht ein Ermessen der Behörde vor.
Ja, in der Tat!
3. Weil es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, konnte B die Entscheidung völlig frei treffen.
Nein!
4. B hat hier nicht mal erkannt, dass ihr ein Ermessen zusteht. Sie hat ihr Ermessen daher nicht ausgeübt und handelte somit ermessensfehlerhaft.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Elisa
11.2.2023, 09:54:56
Ich persönlich finde hier ein bisschen schade, dass Wissen aus dem Baurecht vorausgesetzt wird, das zumindest an meiner Uni noch gar nicht behandelt wurde. Könnte man da vielleicht entsprechende Normen in die Fragen nehmen, damit man sich das auch ohne Vorwissen herleiten kann?

Nora Mommsen
11.2.2023, 13:07:22
Hallo Elisa, danke für deine Rückmeldung. Es ist für uns natürlich immer eine schwierige Frage, wie viel Wissen bereits vorausgesetzt wird und wie viel man in die Aufgaben mitaufnehmen kann, ohne die Fragen vorwegzunehmen oder zu überfrachten. Zudem ist es natürlich auch wichtig, das
Verwaltungsrecht ATWissen nicht immer nur anhand der gängisten öffentlich rechtlichen Gebiete abzuprüfen. Da es sich - wie an dieser Stelle leider nicht ganz vermeiden lässt bestimmtes Grundlagenwissen vorauszusetzen - empfehle ich dir in den beiden Fallsammlungen zum Baurecht jeweils mal in die Grundlagenaufgaben zur Abgrenzung von Bauplanungs- und Bauordnungsrecht reinzuschauen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Jopies
22.2.2024, 20:18:48
Meines Wissens sind Bescheide (ich meine schriftliche Verwaltungsakte) bei denen die Behörde ein Ermessen hatte und nicht begründet hat, auch ein Fall für den
Ermessensnichtgebrauch, da das zumindest der objektive Eindruck ist. Stimmt das?
Dogu
12.5.2024, 10:03:23
Hm sehe ich als Indiz, aber die fehlende Begründung ist ja eher ein Fall der formellen
Rechtswidrigkeit. Dass es nicht im Bescheid steht, schließt ja nicht aus, dass sich die Behörde intern entsprechende Gedanken gemacht hat.

Jakob G.
16.12.2024, 22:31:20
Möchte meinem Wohlgefallen an dieser Zeichnung Ausdruck verliehen. Finde beide Figuren und auch das Häuschen sehr treffend dargestellt für den häufigen Lebenssachverhalt "uns sind da leider die Hände gebunden".

Linne_Karlotta_
17.12.2024, 14:45:53
Hallo Jakob G., vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team