Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Aufrechnung
Hilfsaufrechnung greift ein, Hilfswiderklage bleibt unberücksichtigt
Hilfsaufrechnung greift ein, Hilfswiderklage bleibt unberücksichtigt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt B (€4.000). B hat eine Gegenforderung (€3.000). Er bestreitet Ks Vortrag und rechnet hilfsweise auf (€3.000). Zudem erhebt er Hilfswiderklage (€3.000) falls keine Aufrechnung stattfindet. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass Klageforderung und Gegenforderung bestehen.
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Einordnung des Falls
Hilfsaufrechnung greift ein, Hilfswiderklage bleibt unberücksichtigt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die nur hilfsweise erklärte Aufrechnungserklärung des B zulässig (§ 388 S. 2 BGB)?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist die „Bedingung“ der Hilfsaufrechnung eingetreten?
Ja, in der Tat!
3. Wird das Gericht über die Gegenforderung im Rahmen der Hilfswiderklage entscheiden?
Nein!
4. Das Gericht wird der Klage in Höhe von €1.000 stattgeben und sie im Übrigen abweisen.
Genau, so ist das!
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