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Entscheidungsgründe bei erfolgloser Hilfsaufrechnung und Hilfswiderklage – keine Kompensation
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Wirksamkeit der Hilfsaufrechnung und Zulässigkeit der unbedingten Widerklage
K verklagt B (€2.500). B hat eine Gegenforderung (€4.000). Er bestreitet Ks Vortrag und rechnet hilfsweise auf (€2.500). Zudem erhebt er Hilfswiderklage (€2.500) falls keine Aufrechnung stattfindet und daneben unbedingte Widerklage (€1.500). Die Klage- und die Gegenforderung bestehen.

Prüfung von Hilfswiderklage und unbedingter Widerklage bei unbegründeter Klage
K verklagt B (€500). B hat eine Gegenforderung (€1.500). Da er Ks Klage für unbegründet hält, rechnet er nur hilfsweise auf (€500) und erhebt zudem Hilfswiderklage (€500), falls keine Aufrechnung stattfindet. Ferner erhebt er unbedingt Widerklage (€1.000). Nur Bs Gegenforderung besteht.