Öffentliches Recht
Grundrechte
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
Persönlicher Schutzbereich bei Geschäfts- und Betriebsräumen einer GmbH
Persönlicher Schutzbereich bei Geschäfts- und Betriebsräumen einer GmbH
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Polizei will die Geschäftsräume der B-GmbH wegen des Verdachts schwerwiegender Straftaten durchsuchen. Die alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der B-GmbH lehnt dies unter Verweis auf Art. 13 Abs. 1 GG ab.
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Einordnung des Falls
Persönlicher Schutzbereich bei Geschäfts- und Betriebsräumen einer GmbH
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Juristische Personen können sich auf Grundrechte berufen, soweit diese ihrem Wesen nach auf sie anwendbar sind.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weil Art. 13 Abs. 1 GG seinem Wesen nach an die Eigenschaft als natürliche Person anknüpft, können sich nach der Rechtsprechung des BVerfG nur natürliche Personen darauf berufen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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