Erkennungsdienstliche Maßnahmen

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Bankräuber B ist polizeilich mehrmals durch Bankraube aufgefallen. Er lungert seit Tagen vor einer Bankfiliale herum, sodass die Polizei gerufen wird. Nach der Aufforderung sich auszuweisen, versucht B wegzurennen. Polizist P nimmt B mit auf die Wache und nimmt einen Fingerabdruck.

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Einordnung des Falls

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Das PolG NRW beinhaltet verschiedene Standardermächtigungen zur Erhebung von Daten verschiedener Art.

Ja!

Das PolG NRW beinhaltet mehrere Ermächtigungsgrundlagen, die zur Erhebung von sach- und personenbezogner Daten ermächtigen. Die Datenerhebung ist ein wichtiges Instrument der Polizei zur Gefahrenabwehr: Für die Informationsgewinnung und Gefahrerforschung ist die polizeiliche Datenerhebung unumgänglich. In der Klausur solltest du die verschiedenen Standardermächtigungen zur Datenerhebung klar trennen. Im Laufe dieses Kurses lernst Du, worin die Unterschiede der einzelnen Maßnahmen bestehen.
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2. § 14 Abs. 1 PolG NRW ermächtigt die Polizei Vornahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen. Stellt das Abnehmen vom Fingerabdruck des B eine erkennungsdienstliche Maßnahme dar?

Genau, so ist das!

Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind die Feststellung, Registrierung und Auswertung individueller persönlicher Daten. Insbesondere zählt dazu die Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken, die Aufnahme von Lichtbildern, die Feststellung äußerer körperlicher Merkmale wie die Augenfarbe oder Messungen wie etwa des Blutdrucks (§ 14 Abs. 4 PolG NRW ). Das Nehmen der Fingerabdrücke fällt unter die ausgezählten Regelbeispiele (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 PolG NRW ) und stellt „insbesondere“ eine erkennungsdienstliche Maßnahme dar. § 14 Abs. 4 PolG NRW stellt keine abschließende Auszählung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen dar, was durch das Wort „insbesondere“ deutlich wird. Es sind lediglich Regelbeispiele.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dogu

Dogu

15.6.2024, 12:09:11

Wieso sollte die Messung des Blutdrucks eine erkennungsdienstliche Maßnahme sein?

AS

as.mzkw

24.8.2024, 15:23:46

Das habe ich mich auch gefragt. Ist meiner Meinung nach bereits mit dem

Wortlaut

als äußerste Grenze der Auslegung “äußerer (!) körperlicher Merkmale” nicht vereinbar.

AS

as.mzkw

24.8.2024, 15:26:52

Nehme meine Aussage zurück, bin in der Zeile verrutscht (Nr.3 statt 4); der Frage von @[Dogu](137074) schließe ich mich aber dennoch weiterhin an.


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