Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bankräuber B ist polizeilich mehrmals durch Bankraube aufgefallen. Er lungert seit Tagen vor einer Bankfiliale herum, sodass die Polizei gerufen wird. Nach der Aufforderung sich auszuweisen, versucht B wegzurennen. Polizist P nimmt B mit auf die Wache und nimmt einen Fingerabdruck.
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Einordnung des Falls
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das PolG NRW beinhaltet verschiedene Standardermächtigungen zur Erhebung von Daten verschiedener Art.
Ja!
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2. § 14 Abs. 1 PolG NRW ermächtigt die Polizei Vornahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen. Stellt das Abnehmen vom Fingerabdruck des B eine erkennungsdienstliche Maßnahme dar?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
15.6.2024, 12:09:11
Wieso sollte die Messung des Blutdrucks eine erkennungsdienstliche Maßnahme sein?
as.mzkw
24.8.2024, 15:23:46
Das habe ich mich auch gefragt. Ist meiner Meinung nach bereits mit dem
Wortlautals äußerste Grenze der Auslegung “äußerer (!) körperlicher Merkmale” nicht vereinbar.
as.mzkw
24.8.2024, 15:26:52
Nehme meine Aussage zurück, bin in der Zeile verrutscht (Nr.3 statt 4); der Frage von @[Dogu](137074) schließe ich mich aber dennoch weiterhin an.