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Betriebsschließung im Rahmen von Pandemiebekämpfung kein Betriebsrisiko

Klassisches KlausurproblemCorona & Recht
einfach
schwer82 % lösen richtig
19. Juni 2026
16 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Barinhaberin B musste im April 2020 ihre Bar infolge der ergangenen Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus schließen. Da ihre Arbeitnehmer ihre Arbeit nicht erbringen konnten, weigert sich B, den Lohn für April 2020 zu zahlen.

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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Wie funktioniert Jurafuchs?

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