Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Störungen des Arbeitsverhältnisses
Betriebsschließung im Rahmen von Pandemiebekämpfung kein Betriebsrisiko
Betriebsschließung im Rahmen von Pandemiebekämpfung kein Betriebsrisiko
29. August 2025
14 Kommentare
4,8 ★ (13.215 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Barinhaberin B musste im April 2020 ihre Bar infolge der ergangenen Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus schließen. Da ihre Arbeitnehmer ihre Arbeit nicht erbringen konnten, weigert sich B, den Lohn für April 2020 zu zahlen.
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