Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB
Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB)
Schema: Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB)
18. September 2025
5 Kommentare
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Wie prüfst Du die Erfolgsqualifikation Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Grunddelikt (Verwirklichung einer Körperverletzung)
Neben den Körperverletzungsdelikten der §§ 223 bis 226 StGB kommt als Grundtatbestand auch eine Körperverletzung im Amt in Betracht (§ 340 Abs. 1, 3 StGB).
Objektiver Tatbestand des § 223 StGB
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
Qualifikation des § 227 StGB
Eintritt der schweren Folge: Tod der verletzten Person
Kausalität zwischen Körperverletzung und Folge
Tatbestandsspezifischer Gefahrenzusammenhang zwischen Körperverletzung und Folge
Fahrlässigkeitsvorwurf hinsichtlich der Folge, § 18 StGB
Rechtswidrigkeit
Schuld (insb. subjektiver Fahrlässigkeitsvorwurf bzgl. schwerer Folge)

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