Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB
Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB)
Schema: Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB)
17. Dezember 2025
5 Kommentare
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Wie prüfst Du die Erfolgsqualifikation Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Grunddelikt (Verwirklichung einer Körperverletzung)
Neben den Körperverletzungsdelikten der §§ 223 bis 226 StGB kommt als Grundtatbestand auch eine Körperverletzung im Amt in Betracht (§ 340 Abs. 1, 3 StGB).
Objektiver Tatbestand des § 223 StGB
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
Qualifikation des § 227 StGB
Eintritt der schweren Folge: Tod der verletzten Person
Kausalität zwischen Körperverletzung und Folge
Tatbestandsspezifischer Gefahrenzusammenhang zwischen Körperverletzung und Folge
Fahrlässigkeitsvorwurf hinsichtlich der Folge, § 18 StGB
Rechtswidrigkeit
Schuld (insb. subjektiver Fahrlässigkeitsvorwurf bzgl. schwerer Folge)
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Philipp
30.11.2022, 22:16:36
Prüfe ich im objektiven Tatbestand des 223 auch Kausalität und
objektive Zurechnungin der Klausur? (Bin etwas verunsichert, da es hier nicht angezeigt wird…)
Lukas_Mengestu
1.12.2022, 09:32:56
Hallo Philipp, um das Schema übersichtlich zu halten, haben wir den objektiven Tatbestand nicht noch weiter aufgedröselt. Aber in der Tat würdest Du hier a) den Verletzungserfolg (Körperverletzung) prüfen sowie die Frage, ob der Täter diesen Erfolg kausal und objektiv zurechenbar verursacht hat. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Victoria Langen
16.7.2023, 10:13:18
Würde man unter dem Fahrlässigkitsvorwurf dann die objektive Sorgfaltspflichtvefletzung Vorhersehbarkeit es Erfolgs packen und unter die
Schuldnoch die subjektive
Schuld?
Nora Mommsen
16.7.2023, 14:40:28
Hallo Victoria Langen, so ist es. Subjektive
Schuldbedeutet im Fall der
Fahrlässigkeitsprüfung, dass die
subjektive Sorgfaltspflichtverletzungund
subjektive Vorhersehbarkeitdes Erfolges geprüft werden. Maßstab sind hier die eingeschränkten oder im Gegensatz zum durchschnittlichen Betrachter erhöhten Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Paul Hendewerk
4.8.2025, 14:47:48
A. §§ 212 I, 211 II StGB: Bei offensichtlich fehlendem
Tötungsvorsatzweglassen B. §§ 223 I, 224 I StGB C. § 227 I StGB I. TBM 1. Verweis auf Grunddelikt, ggf. §§ 223 I, 224 I StGB 2. Objektiv fahrlässige Herbeiführung des Todes, § 18 StGB a) Eintritt des Todes b) Objektive Sorgfalts
pflichtverletzung= Begehung des Grunddelikts c) Kausalität d)
Objektive Zurechnung3. Spezifischer
GefahrverwirklichungszusammenhangII. RWK III.
Schuld, insbesondere auch subj.
Fahrlässigkeit(§ 18 StGB) D.
§ 222 StGB: ein Satz, tritt hinter § 227 I StGB zurück
