Schema: Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB)

24. November 2024

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Wie prüfst Du die Erfolgsqualifikation Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Grunddelikt (Verwirklichung einer Körperverletzung, § 223 StGB)

      1. Objektiver Tatbestand des § 223 StGB

      2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

    2. Qualifikation des § 227 StGB

      1. Eintritt der schweren Folge: Tod der verletzten Person

      2. Kausalität zwischen Körperverletzung und Folge

      3. Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang zwischen Körperverletzung und Folge

      4. Fahrlässigkeitsvorwurf hinsichtlich der Folge, § 18 StGB

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld (insb. subjektiver Fahrlässigkeitsvorwurf bzgl. schwerer Folge)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Philipp

Philipp

30.11.2022, 22:16:36

Prüfe ich im objektiven Tatbestand des 223 auch Kausalität und

objektive Zurechnung

in der Klausur? (Bin etwas verunsichert, da es hier nicht angezeigt wird…)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

1.12.2022, 09:32:56

Hallo Philipp, um das Schema übersichtlich zu halten, haben wir den objektiven Tatbestand nicht noch weiter aufgedröselt. Aber in der Tat würdest Du hier a) den Verletzungserfolg (Körperverletzung) prüfen sowie die Frage, ob der Täter diesen Erfolg kausal und objektiv zurechenbar verursacht hat. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Victoria Langen

Victoria Langen

16.7.2023, 10:13:18

Würde man unter dem Fahrlässigkitsvorwurf dann die objektive Sorgfaltspflichtvefletzung Vorhersehbarkeit es Erfolgs packen und unter die Schuld noch die subjektive Schuld?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

16.7.2023, 14:40:28

Hallo Victoria Langen, so ist es. Subjektive Schuld bedeutet im Fall der Fahrlässigkeitsprüfung, dass die

subjektive Sorgfaltspflichtverletzung

und

subjektive Vorhersehbarkeit

des Erfolges geprüft werden. Maßstab sind hier die eingeschränkten oder im Gegensatz zum durchschnittlichen Betrachter erhöhten Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


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