Schema: Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB)

19. Mai 2025

4 Kommentare

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Wie prüfst Du die Erfolgsqualifikation Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Grunddelikt (Verwirklichung einer Körperverletzung, § 223 StGB)

      1. Objektiver Tatbestand des § 223 StGB

      2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

    2. Qualifikation des § 227 StGB

      1. Eintritt der schweren Folge: Tod der verletzten Person

      2. Kausalität zwischen Körperverletzung und Folge

      3. Tatbestandsspezifischer Gefahrenzusammenhang zwischen Körperverletzung und Folge

      4. Fahrlässigkeitsvorwurf hinsichtlich der Folge, § 18 StGB

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld (insb. subjektiver Fahrlässigkeitsvorwurf bzgl. schwerer Folge)

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