Krasses Missverhältnis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 16-jährigen T und N klettern auf den Kirschbaum der Rentnerin R, um dort Kirschen zu stehlen. R, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist, droht den beiden und gibt einen Warnschuss mit ihrer Schrotflinte ab. Als sie nicht reagieren, schießt R auf die beiden. T und N fallen verletzt zu Boden.
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Einordnung des Falls
Krasses Missverhältnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T und N zum Diebstahl der Kirschen ansetzen, liegt ein gegenwärtiger Angriff auf die Rechtsgüter der R vor, was Grundvoraussetzung der Notwehrlage ist.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für das Vorliegen einer Notwehrlage kommt es weiterhin darauf an, ob die Nachbarskinder schuldfähig sind.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Es liegt zudem eine geeignete und erforderliche Notwehrhandlung vor.
Ja, in der Tat!
4. Die Notwehrhandlung war auch geboten.
Nein!
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