Zivilrecht

Kreditsicherungsrecht

Fehlende Valutierung des Darlehens

Nicht-akzessorische Realsicherheiten: Möglichkeiten gegen drohende Verwertung – Sicherungsübereignung

Nicht-akzessorische Realsicherheiten: Möglichkeiten gegen drohende Verwertung – Sicherungsübereignung

19. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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S nimmt bei der B-Bank einen Kredit auf. B verlangt eine Sicherheit für den künftigen Rückzahlungsanspruch. Als Sicherheit übereignet S der B eine Maschine. S bleibt weiterhin im Besitz der Maschine. Noch vor Auszahlung des Kredits verlangt B die Herausgabe der Maschinen nach § 985 BGB.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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