Jurafuchs

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Übertragung der Vormerkung, Abtretungsverbot

einfach
schwer61 % lösen richtig
21. Juni 2026
13 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
V und K schließen formgerecht einen Grundstückskaufvertrag. Der Kaufvertrag sieht vor, dass der Anspruch auf Eigentumsverschaffung des K nicht übertragbar ist. V bewilligt zugunsten des K eine Auflassungsvormerkung, die eingetragen wird. K tritt seinen Anspruch auf Eigentumsverschaffung an G ab.

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