Übertragung der Vormerkung, Abtretungsverbot
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V und K schließen formgerecht einen Grundstückskaufvertrag. Der Kaufvertrag sieht vor, dass der Anspruch auf Eigentumsverschaffung des K nicht übertragbar ist. V bewilligt zugunsten des K eine Auflassungsvormerkung, die eingetragen wird. K tritt seinen Anspruch auf Eigentumsverschaffung an G ab.
Einordnung des Falls
Übertragung der Vormerkung, Abtretungsverbot
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat einen Anspruch auf Eigentumsverschaffung gegen V (§§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB, 398 S. 1 BGB).
Nein!
2. G ist Vormerkungsinhaber geworden.
Nein, das ist nicht der Fall!