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Wiederaufladung der Vormerkung 2

20. März 2026

20 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

E überträgt seiner Frau F ein Grundstück. Im Fall der Scheidung muss F es E zurück übereignen. Den (bedingten) Rückübereignungsanspruch des E sichert eine Vormerkung. Nun vereinbaren E und F zusätzlich, dass F das Grundstück nicht veräußern darf und - falls sie es doch tut - E einen Rückauflassungsanspruch haben soll.

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