Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klageänderung
Sachliche Klageänderung - Einführung
Sachliche Klageänderung - Einführung
13. Mai 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K klagt gegen B auf Zahlung von €50 aus Werkvertrag. Nach ungünstiger Beweisaufnahme erklärt K in der mündlichen Verhandlung, dass sie die Klage nun auf eine Kaufpreiszahlung über €50 stütze. B stimmt nicht ausdrücklich zu. Sie verhandelt jedoch weiter, ohne der Änderung zu widersprechen.
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Einordnung des Falls
Sachliche Klageänderung - Einführung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kläger haben nach Rechtshängigkeit keine Möglichkeit, ihre Klage zu ändern (§ 263 ZPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei der Auswechslung der Klageforderung handelt es sich um eine eine Klageänderung (§ 263 ZPO).
Ja, in der Tat!
3. Da kein Fall des § 264 ZPO vorliegt, setzt die Klageänderung voraus, dass eine Einwilligung der Beklagten oder Sachdienlichkeit vorliegen (§ 263 ZPO).
Ja!
4. Die Klageänderung ist hier unzulässig, da keine ausdrückliche Einwilligung der B vorliegt (§ 267 ZPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
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