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Erhöhung des Erbteils § 1935 BGB (Fall)
18. April 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der geschiedene E ist verstorben. Er hinterlässt seine Tochter T. Sein lediger und kinderloser Sohn S ist kurz zuvor ebenfalls verstorben. Seinen Erbteil hatte E mit zahlreichen Vermächtnissen und Auflagen beschwert, die den Erbteil des S weit überstiegen hätten.
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