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Erhöhung des Erbteils § 1935 BGB (Fall)
Sachverhalt
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Einfluss der Zugewinngemeinschaft auf den Erbteil (Fall 1)
Der Erblasser E und seine Ehefrau M haben zwei gemeinsame Kinder. Infolge eines Unfalls verstirbt E plötzlich und unerwartet. Bei Eingehung der Ehe hatten beide keinen Ehevertrag geschlossen.
Einfluss der Zugewinngemeinschaft auf den Erbteil (Fall 2)
E und seine Ehefrau M leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben eine Tochter. E verstirbt. Schon zu Beginn der Ehe besaß E €100.000, M war vermögenslos. Der Zugewinn der M über die zehn Ehejahre beträgt €100.000. E hat sich um den Haushalt gekümmert und keinen Zugewinn erzielt.